• BÜRGERNAH                          • KOMPETENT                           • UNABHÄNGIG           

                           

Mitglied werden

Wenn Sie Mitglied werden wollen, senden Sie einen ausgefüllten Aufnahmeantrag bitte an eine der folgenden Adressen:


Den Aufnahmeantrag finden Sie hier (bitte herunterladen, ausdrucken und ausfüllen) oder in unseren Bürgerbriefen (Veröffentlichung 2x im Jahr).

Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke gemäß Bundesdatenschutz bin ich einverstanden. Wir geben keine Daten an Dritte weiter. Siehe auch  Datenschutzerklärung.


Siehe auch Satzung des BV

§ 3 Mitgliedschaft

3.1 Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person werden. Firmen, Personenvereinigungen oder juristische Personen können Mitglied werden, wenn sie einen erkennbaren Bezug zum Vereinsgebiet haben und keine den Aufgaben und Zielen des Bürgervereins entgegengesetzten Ziele verfolgen.

3.2 Der Aufnahmeantrag erfolgt schriftlich. Über den Antrag wird vom Vorstand entschieden.

3.3 Mit der Aufnahme in den Verein erkennt der Antragsteller die Vereinssatzung an.


§ 4 Erlöschen der Mitgliedschaft

4.1 Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

4.2 Im Todesfall endet die Mitgliedschaft mit dem Monat, in dem das Mitglied verstorben ist.

4.3 Der Austritt aus dem Verein ist durch schriftliche Kündigung zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor Jahresende erfolgen.

4.4 Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, – wenn es nachweislich gegen die Regelungen dieser Satzung verstößt. – wenn es trotz erfolgter Mahnung mit der Zahlung des Jahresbeitrags mehr als drei Monate im Rückstand ist. – wenn es schwerwiegend gegen die Interessen des Vereins verstoßen oder diesen geschädigt hat.

4.5 Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Bescheid über den Ausschluss muss schriftlich mitgeteilt werden. Gegen den Beschluss des Vorstands kann innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung schriftlich Beschwerde beim Vorstand eingelegt werden; über diese entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.